DOMKE: Bundeswehr-Referat zweifelte an Neutralität des Bergamts - Einfluss Russlands bleibt spannend

Zur Zeugenvernehmung in der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klimaschutzstiftung erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Mitglied des Untersuchungsausschusses, René Domke, MdL:

"Schon aus den vorgelegten Akten war erkennbar, dass es deutliche Spannungen zwischen der Bundeswehr und dem Bergamt Stralsund gab. Genauer betraf dies das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr im Kompetenzzentrum Kiel. Der heute gehörte Zeuge berichtete dazu Erstaunliches. Die Einordnung des Zeugen war von großem Interesse, da er im Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren die Bundeswehrbehörde vertrat."

"Eine Akteneinsichtname beim Bergamt Stralsund wurde für die Bundeswehrvertreter ohne Begründung auf den letzten Drücker verwehrt. Es standen Aussagen von Ungereimtheiten im Raum, die der Leiter des Bergamtes selbst einräumte. Das Referat der Bundeswehr-Dienststelle wurde aufgefordert, Daten aus Verschlusssachen beizusteuern, die später im Beschluss auftauchten. Außerdem sollten sogar U-Boot-Tauchgebiete der Inlands- und Bündnisverteidigung der NATO und teils anderer Staaten bekanntgeben werden. Wohlgemerkt: an einen Vorhabenträger mit Sitz in der Schweiz und im Eigentum des russischen Staatskonzerns Gazprom stehend."

"Umgekehrt wurde der Bundeswehr verwehrt, Auskünfte und Dokumentationen zur Beschaffenheit der Röhren zu erhalten. Die Bundeswehr brauchte diese Daten, weil durch den Trassenverlauf Übungsschießgebiete der Bundeswehr betroffen wurden. Die Interessen der Bundeswehr waren beim Bau der Pipeline abzuwägen, doch ein eigenes Gutachten konnte so nicht erstellt werden. Die Risikostudie, die seinerzeit die Sicherheit der Pipeline untersuchen sollte, konnte durch die Bundeswehr nicht überprüft werden und war von dieser als höchst zweifelhaft eingestuft worden. Seitens der Bundeswehr wurde deutlich formuliert, dass Zweifel an der Neutralität des Bergamtes Stralsund bestanden. Die Genehmigungsbehörde sah sich selbst als Vermittler, wurde aber bundeswehrintern scheinbar als Handlanger gesehen."

"Zu einer Klage der Bundeswehr kam es laut der Zeugenaussagen allein deswegen nicht, weil die Trassenführung für Nord Stream 2 innerhalb von maximal 2 nautischen Seemeilen an der Trasse Nord Stream verlaufen sollte, womit ein annehmbarer Kompromiss gefunden wurde. Ein regelkonformer Schießbetrieb für die Bundeswehr war damit aber nicht durchsetzbar."

"Mein Eindruck ist, dass man mit den Sicherheitsbelangen der Bundeswehr und der NATO mindestens naiv, wenn nicht gar bedenklich umgegangen ist. Das Thema der äußeren Sicherheit ist für mich heute nicht abschließend beantwortet. Landesregierung und Behörden aus M-V werden sich da weiteren unangenehmen Fragen stellen müssen."