DOMKE: Beim Gesetzentwurf muss die Landesregierung nachlegen, 200 000 Euro für die Betreuungsvereine sind nicht genug

Zur heutigen Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, René Domke:

"Die Botschaft der Sachverständigen heute im Rechtsausschuss war eindeutig, ihre Anmerkungen bezeichnend. Der von der Landesregierung vorgesehene Festbetrag von 200 000 Euro für die Betreuungsvereine, wir reden immerhin von 35 im Land anerkannten Vereinen, reicht bei Weitem nicht aus. Das hätten die rot-roten Koalitionäre bei ihrer Kalkulation eigentlich erkennen müssen, dafür braucht es kein Mathematikstudium. Kein anderes Bundesland agiert mit derart geringen Geldern. Es ist erneut ein Armutszeugnis für Mecklenburg-Vorpommern. Wenn das Betreuungsrecht des Bundes eine bedarfsgerechte Finanzierung vorsieht, kann das Land nicht einfach eine bedarfsunabhängige Festschreibung vornehmen. So geht das nicht. Aus Sicht der FDP-Fraktion besteht hier finanzieller Nachbesserungsbedarf, und das dringend."

"Eines sollte die Landesregierung an dieser Stelle nicht vergessen, die Betreuungsvereine erfüllen eine überaus wichtige Aufgabe. Denn niemand wisse, wann man selbst oder Angehörige in die Situation einer Betreuung kommen könnten."