DOMKE: Aufklärungsinteresse des Rechtsstaates an gesprengter Pipeline ist hoch

Die Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines vor knapp zwei Jahren hatten weltweit für großes Aufsehen gesorgt. Laut Medienberichten gibt es neue Erkenntniss zu möglichen Tätern. Der Generalbundesanwalt hat Haftbefehl gegen einen Ukrainer erlassen, der sich zuletzt in Polen aufgehalten haben soll und nun untergetaucht ist. Hierzu erklärt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL

„Die Aufklärung der seit nunmehr 2 Jahren gesprengten Pipeline Nord-Stream 2 nimmt durch neue Erkenntnisse über die Täterschaft wieder Fahrt auf. Der erlassene Haftbefehl ist als erster Ermittlungserfolg zu werten. Wenngleich zu den Umständen bisher sehr wenig bekannt ist und es sich um einen Verdacht handelt.”

“Ohne die Hinweise des ausländischen Nachrichtendienstes wäre die mögliche Täterschaft wohl noch immer unklar. Mit Blick auf die Risikolage, der sich Europa aktuell ausgesetzt sieht, müssen wir unsere Sicherheitsbehörden endlich in die Lage bringen, aus eigenen Ermittlungen und in guter Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern den nachrichtendienstlichen Austausch zu stärken. Ein Anschlag auf ein Konzert jüngst in Wien konnte erst im letzten Moment vereitelt werden.“

"Wichtig ist zu betonen, dass die ukrainische Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen nach derzeitigen Erkenntnissen keinen Rückschluss auf eine Regierungsbeteiligung an dem Sabotageakt an der Pipeline zulässt. Ich fordere daher alle Parteien auf, keine voreiligen Schlüsse aus dem uns aktuell vorliegenden Ermittlungsstand zu ziehen.” 

"Für Vermutungen und Verschwörungstheorien gibt es keinen Raum. Schon zu viel wurde ohne Substanz spekuliert und Vorverurteilungen wurden mal in diese oder jene Richtung getroffen. Manche sprachen dem deutschen Rechtsstaat gar einen Ermittlungswillen ab. Diese Behauptungen sind nun entlarvt. Wir Freie Demokraten unterstützen jede Form der weiteren sachlichen Aufklärung.“ 

"Warum der bereits vor einem Monat übermittelte Haftbefehl nicht vollstreckt werden konnte, wirft allerdings Fragen im Hinblick auf die Kommunikation zwischen unseren und den polnischen Behörden auf. Bei einem dringenden Tatverdacht, den ein Haftbefehl voraussetzt, ist ein ´Entkommen` des Täters schon erstaunlich.”