DOMKE: Am Ende hat die Vernunft gesiegt

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Dazu heißt es vom haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:

"Von Anfang an ging es uns Freien Demokraten darum, den Bürgern dieses Landes mehr Zeit für ihre Verpflichtungen im Rahmen der Grundsteuerreform bzgl. der Grundsteuererklärung einzuräumen, ohne dass ab 01.11.2022 eine Nichtabgabe sanktioniert wird. Uns ist klar, dass die Zeit knapp ist. Aber man kann nicht den Bürgerinnen und Bürgern eine viel zu knappe Frist von nur vier Monaten einräumen, während Politik und Verwaltung jahrzehntelang keine Hauptfeststellung durchführten, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung hierzu bestand. Zwei Anträge, zunächst der FDP-Fraktion allein und vor gut einer Woche ein Dringlichkeitsantrag, in der FDP, CDU und Bündnis 90/Die Grünen eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung forderten, wurden von Rot-Rot im Landtag abgelehnt.  

"Zum Glück ist die Erkenntnis, dass eine Fristverlängerung dringend geboten ist, endlich auch in den Köpfen der zuständigen Finanzminister angekommen. Wir von der FDP-Fraktion können diesen längst überfälligen Schritt deshalb nur begrüßen und freuen uns, dass die Vernunft am Ende gesiegt hat."