FDP: Reformansätze zum Umgang mit V-Leuten und verdeckten Ermittlern notwendig

Zu den Plänen des Bundesjustizministeriums und des Bundesinnenministeriums zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten und verdeckten Ermittlern äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Zu den Plänen des Bundesjustizministeriums und des Bundesinnenministeriums zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten und verdeckten Ermittlern äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL

"Der Einsatz von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern zur Bekämpfung von schweren Straftaten braucht klare Regeln und ein höheres Maß an Transparenz. Das fordert nicht zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht."

"Es ist wenig überraschend, dass dies nicht bei allen Begeisterung hervorruft. Vor allem nicht dort, wo man einen höheren Aufwand zur Begründung des Einsatzes von V-Leuten und verdeckten Ermittlungen fürchtet. Umgekehrt haben wir immer wieder erlebt, sei es in der rechtsextremistischen Szene im Zusammenhang mit den NSU-Morden, im verkorksten ersten NPD-Verbotsverfahren, als der Einsatz von V-Leuten bis in die Spitze der NPD das Verbotsverfahren konterkarierte, sei es der religiöse Fanatismus, der in Berlin auf einem Weihnachtsmarkt einen schrecklichen Höhepunkt fand."

"Wenn sich nun die Kritiker entsetzt zeigen, dass der Einsatz von V-Leuten klarer geregelt und auch die Auswahl der V-Leute nachvollziehbarer gestaltet werden soll, dann verweise ich auf mein Entsetzen, das ich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU und Rechtsextremismus entwickelt habe. Wer immer noch nicht verstanden hat, dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland auf rechtlich verbindlichere Füße gestellt werden muss, der hat nichts aus den schief gelaufenen Verfahren gelernt."

"Vor allem bei V-Leuten, die ja selbst in der Regel dem kriminellen Milieu angehören, in dem sie angeworben und eingesetzt sind, muss aber auch klar sein, dass diese, wie bei anderen verdeckten Maßnahmen auch, bei Anwerbung und fortlaufend auch der gerichtlichen Kontrolle unterliegen müssen. Erst recht muss das gelten, wenn im kriminellen oder extremistischen Milieu andere Personen von V-Leuten zu Straftaten verleitet werden."

"Natürlich wird es noch Anpassungen geben müssen, damit der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch weiterhin praktisch möglich ist. Aber generell auf klarere Regeln zu verzichten, wäre das Gegenteil einer Stärkung des Rechtsstaats und eine Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts."