DOMKE: Zeitspiel der Landesregierung beenden –Steuerunterlagen runterstufen

Zur aktuellen Beweislieferung um den Themenkomplex der Schenkungsteuererklärungen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Klimaschutzstiftung M-V, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Zur aktuellen Beweislieferung um den Themenkomplex der Schenkungsteuererklärungen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Klimaschutzstiftung M-V, René Domke, MdL:

"Der vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelte Themenkomplex rund um die Schenkungsteuererklärungen der Klimaschutzstiftung wird in seiner Aufklärung wieder komplexer. Die vom Finanzministerium gelieferten Beweismittel sind bislang als VS-Geheim eingestuft. Dies macht es, neben der Sichtung unter erhöhten Anforderungen, unmöglich, bei der Zeugenbefragung Aktenvorhalte dem Zeugen vorzulegen. Unfassbar, dass man nicht einmal den Bearbeitern ungeschwärzte Aktenvermerke vorhalten kann, die diese selbst verfasst haben. Oftmals hilft der Aktenvorhalt, dass Erinnerungen geweckt werden. Dies ist uns nicht gegeben, obwohl man wohl kaum gegen die Vertraulichkeit verstoßen kann, wenn der Bearbeiter den Inhalt einmal selbst verfasst hat."

"Nach einem uns vorliegenden Rechtsgutachten ist die Landesregierung verpflichtet, die Unterlagen herabzustufen und damit eine sachgerechte Aufklärung zu ermöglichen. Die Vorgänge sind allesamt abgeschlossen und wurden teilweise an Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Nach zutreffender Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die materielle Einstufung damit verwirkt (vgl. BVerfGE 67, 100, 146)."

"Inwieweit das Landesfinanzministerium Einfluss auf die schenkungsteuerrechtliche Entscheidung des Finanzamtes genommen hat oder nehmen wollte und wer auf politischer Ebene über die verbrannten Unterlagen wann und von wem informiert wurde, lässt sich nur durch vollständige Befragungsmöglichkeit der Beteiligten aufklären. In Vorbereitung auf die weiteren Zeugenvernehmungen wird es erforderlich sein, die rechtswidrige Einstufung aufheben zu lassen. Die Landesregierung ist gut beraten, hier umgehend für rechtmäßiges Handeln zu sorgen."