DOMKE: Wer extremistisch agiert, wird auch als solches eingestuft

Zur Schlappe von JA und AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf, äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Zur Schlappe von JA und AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf, äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:

"Auch wenn eine Revision zu erwarten sein wird, erlebten AfD und Junge Alternative eine bedeutungsvolle Schlappe. Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Bundesverfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft und behandelt werden. Sobald Rechtskraft eintritt, sollte das auch deutliche Konsequenzen haben, wie etwa die Sperrung öffentlicher Mittel für diese Jugendorganisation."

"Natürlich wird die AfD nun versuchen, sich verhalten zu distanzieren, um das bürgerliche Antlitz nicht zu beschädigen oder sie wird versuchen, den Verfassungsschutz samt Gerichtsbarkeit als abhängig und politisch gesteuert verächtlich zu machen. Aber so langsam sollte sich jeder fragen, ob das, was da aufzieht, wirklich noch Protest gegen die sogenannten Etablierten ist."

"Bei allen Herausforderungen, die vor uns als Gesellschaft liegen, bietet jeglicher Extremismus keine geeigneten Lösungen an, sondern führt zu Hass, Ausgrenzung, Demokratiefeindlichkeit und dem Ende der Meinungsfreiheit und Debattenkultur. Ich erwarte von der Landes-AfD eine klare Distanzierung von den Bestrebungen und der Ideologie der Jungen Alternative, wenn die AfD nicht selbst immer tiefer in den Sumpf aus Menschenverachtung und Verfassungsfeindlichkeit versinken will."

"Das Urteil darf nicht verwundern. Es hat hinreichende Belege gegeben, dass die Junge Alternative mit völkischen und abstammungsorientierten Begriffen den Erhalt des deutsche Volkes in seinem ethnischen Bestand und den Ausschluss ethnisch Fremder formuliert und damit eindeutig gegen die Menschenwürde verstößt. Auch konnte belegt werden, dass die JA Asylbewerber und Migranten pauschal verdächtigt und herabwürdigt und damit eine massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation betreibt. Nach den Urteilsgründen wird von der Jungen Alternative gegen das Demokratieprinzip agitiert und sie unterhält rege Kontakte zu den als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung."