DOMKE: Nächster Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses auszubremsen
Am kommenden Freitag wird der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Klärung von Vorgängen rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V und die Pipeline Nord Stream 2 zur ersten Sitzung des Jahres 2024 zusammenkommen, um weitere Zeugen zu befragen. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, René Domke, MdL.
Am kommenden Freitag wird der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Klärung von Vorgängen rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V und die Pipeline Nord Stream 2 zur ersten Sitzung des Jahres 2024 zusammenkommen, um weitere Zeugen zu befragen. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, René Domke, MdL:
"Es scheint, dass sich im Jahr 2024 genau das fortsetzt, was wir bereits aus 2023 kennen. Dass das Beweisverfahren im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unnötig behindert und verlangsamt wird."
"Als Zeuge sollte am kommenden Freitag der Steuerberater Kollenbroich vernommen werden, der die Klimaschutzstiftung in steuerrechtlichen Fragen beraten hat. Dieser hat als Berufsträger Verschwiegenheitsverpflichtungen, von denen er von seiner Mandantin, der Klimaschutzstiftung, entbunden werden könnte. Die Klimaschutzstiftung verweigert offenbar eine Aussagegenehmigung, wodurch der Zeuge Kollenbroich nach aktuellem Stand nicht oder nicht umfassend aussagen darf. Natürlich akzeptieren wir den rechtsstaatlich garantierten Schutz der Verschwiegenheitsverpflichtung des Berufsträgers gegenüber seiner Mandantin."
"Aber hierdurch wird die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, und hier insbesondere der Oppositionsfraktionen, erschwert, wenn nicht sogar blockiert. Und das, obwohl Landesregierung, SPD-Fraktion und auch der Stiftungsvorstand um Erwin Sellering immer wieder betonten, lückenlos aufklären und mitwirken zu wollen. Dazu passt jedenfalls keine Verweigerung der Entbindung des Steuerberaters von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung."