DOMKE: Jetzt muss die landesweite Bezahlkarte aber auch kommen
Laut Medienberichten wollen das Innenministerium und die Landkreise noch in diesem Jahr Leistungen für Asylbewerber nur noch in Form einer Bezahlkarte ausreichen. Bereits im November hatte die FDP-Fraktion in einem Antrag den Einsatz von guthabenbasierten Bezahlkarten in den Landtag eingebracht. Hierzu heißt es vom Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.
Laut Medienberichten wollen das Innenministerium und die Landkreise noch in diesem Jahr Leistungen für Asylbewerber nur noch in Form einer Bezahlkarte ausreichen. Bereits im November hatte die FDP-Fraktion in einem Antrag den Einsatz von guthabenbasierten Bezahlkarten in den Landtag eingebracht. Hierzu heißt es vom Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:
"Nun haben wir den Beweis dafür, dass die Landesregierung ab und an also doch willens und fähig ist, sinnvolle Vorschläge aus der Opposition anzunehmen. Aber warum wurde die Bezahlkarte noch vor wenigen Monaten abgelehnt? Was hat die Landesregierung so lange davon abgehalten. Statt sinnvolle Vorschläge der Opposition zu prüfen und umzusetzen, brauchte es wohl offensichtlich die Mut gebende Fürsprache der Ministerpräsidenten anderer Bundesländer. Nichtsdestotrotz unterstützen wir das Votum für die Einführung einer Geldkarte für Asylbewerber ausdrücklich. Die FDP-Fraktion brachte ja bereits in der November-Sitzung einen Antrag ein, der genau darauf abzielt und statt einer Bargeldauszahlung den Einsatz von guthabenbasierten Bezahlkarten im Land eingefordert hat. Wir haben die Landesregierung unmissverständlich aufgefordert, die Auszahlung von Bargeld durch die Ausgabe von Geldkarten zu ersetzen. Die Nachricht aus dem Innenministerium, dass jetzt ein landesweites Bezahlkartensystem kommen soll, ist daher nur zu unterstreichen und werten wir als Zeichen, dass Opposition wirkt."
"Die FDP-Fraktion hat immer wieder konkrete Vorschläge für einen konsequenten Umgang mit irregulärer Migration im Landtag eingebracht. Dazu gehört, die Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr in Form von Bargeld auszuzahlen. Damit kann verhindert werden, dass Gelder weitertransferiert werden und in die Hände krimineller Schleuserbanden gelangen. Während eine vollständige Umstellung auf Sachleistungen oder Wertgutscheine einen hohen administrativen Mehraufwand bedeutet, kann mit guthabenbasierten Kreditkarten unkompliziert in den Geschäften gezahlt werden. Da diese Karten zentral aufgeladen werden und keine Zahlstellen in den Einrichtungen mehr betrieben werden müssen, sinkt auch der Verwaltungsaufwand. Sie stellen eine unbürokratische Alternative zur Bargeldauszahlung dar. Gleichzeitig sind die Betroffenen gehalten, mit ihren Guthaben eigenverantwortlich und bedarfsgerecht umzugehen, ohne dass das Geld für Barauszahlungen und undurchschaubare Transfers verwendet werden kann."