DOMKE: Illegales Glücksspiel boomt – Rot-Rot trägt die Verantwortung
Nach Angaben des Landeskriminalamtes hat das illegale Glücksspiel in Mecklenburg-Vorpommern zugenommen. Das Dunkelfeld im Bereich des illegalen Glücksspiels wird vom LKA als vermutlich hoch eingeschätzt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.
Nach Angaben des Landeskriminalamtes hat das illegale Glücksspiel in Mecklenburg-Vorpommern zugenommen. Das Dunkelfeld im Bereich des illegalen Glücksspiels wird vom LKA als vermutlich hoch eingeschätzt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:
"Rot-Rot hat das gesät, was uns das LKA jetzt als schlechte Ernte präsentiert. Die FDP hat immer wieder gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Schließung von Einrichtungen des regulierten und kontrollierten Glücksspiels zu einer Abwanderung der Konsumenten in die nicht mehr kontrollierbare Illegalität führt. Denn wo Nachfrage ist, wird auch Angebot sein. Und bei Begrenzung des regulierten und verantwortungsvollen Angebots wächst dann ein illegales Angebot an Glücksspiel. Die Regierungsfraktionen erinnern in dieser Debatte an die drei Affen, die als japanisches Symbol mit nichts sehen, nichts hören und nichts sagen auf aufziehendes Unheil reagieren."
"Wir beobachten, dass das illegale Glücksspiel seit Langem zunimmt. Wir beobachten Wildwuchs an vielen Stellen. Aber die zuständigen Behörden haben nicht einmal im Ansatz die Kapazitäten, das alles zu kontrollieren. Deshalb sollte die Landesregierung ihre starre Haltung endlich aufgeben, um dem illegalen Glücksspiel nicht noch mehr Vorschub zu leisten. Die Landesregierung riss vieles ein, was über Jahre erfolgreich aufgebaut wurde."
"Was uns das LKA nun als Erkenntnis präsentiert, kann die Landesregierung kaum überraschen. Die Maßnahmen der Regierung ändern nichts am Verhalten der Menschen, schon gar nicht mit absurden Abstandsregeln. Ein Spielverhalten wird sich wohl kaum ändern, weil Betriebsstätten 499 Meter oder 501 Meter voneinander entfernt liegen. Das ist ein Trugschluss zu Lasten eines verantwortungsvollen Umgangs mit Glücksspiel."