DOMKE: Handeln der Landesregierung bestätigt Dauerkritik der FDP-Fraktion

Mecklenburg-Vorpommern will bereits Ende 2023 und damit ein Jahr früher als geplant den milliardenschweren MV-Schutzfonds abwickeln. Das teilten heute Ministerpräsidentin Schwesig und Finanzminister Geue öffentlichkeitswirksam mit. Hierzu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion M-V, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Mecklenburg-Vorpommern will bereits Ende 2023 und damit ein Jahr früher als geplant den milliardenschweren MV-Schutzfonds abwickeln. Das teilten heute Ministerpräsidentin Schwesig und Finanzminister Geue öffentlichkeitswirksam mit. Hierzu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion M-V, René Domke, MdL:

"Die Landesregierung hat mit der heutigen Entscheidung, den MV Schutzfonds bereits zum Ende des Jahres 2023 und nicht wie erst geplant zum Ende des Jahres 2024 abzuwickeln, ihre ersten Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Schuldenbremse gezogen. Die Freien Demokraten fühlen sich dabei in all dem bestätigt, was sie seit Monaten immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen. Unabhängig von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Landesrechnungshof bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Umgang der Landesregierung mit dem MV Schutzfonds verfassungswidrig ist. Wir teilen nach wie vor diese Einschätzung."

"Seit dem Auflegen des der Corona-Krise gewidmeten MV Schutzfonds haben die Landesregierungen der vergangenen Jahre und die sie tragenden Fraktionen Ausgaben in Millionenhöhe, die keinerlei Bezug zur Corona-Krise hatten, aus genau diesem MV Schutzfonds finanziert. Unzählige Millionen wurden für Digitalisierungs- oder auch Verwaltungsprojekte eingesetzt. Sicherlich sind viele dieser Ausgaben auch wünschenswert gewesen, jedoch hatten sie keinen Coronabezug und sind dementsprechend hinsichtlich ihrer konkreten Finanzierung verfassungswidrig."

"Deshalb begrüßt die FDP die heutige Entscheidung der Landesregierung, den MV Schutzfonds zum Ende des Jahres aufzulösen. In unseren Augen ist dieser Schritt im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils zwingend notwendig und auch ein klares Eingeständnis der Landesregierung, dass man den MV Schutzfonds nicht noch bis Ende des Jahres 2024 weiterlaufen lassen kann. Alles andere sind Schutzbehauptungen der Landesregierung."

"Die Finanzierung der weiteren, noch mit Corona-Mitteln geplanten Ausgaben über den Landeshaushalt vorzunehmen, ist dabei die einzig logische Konsequenz. Die Frage bleibt, ob alle geplanten Ausgaben auch tatsächlich notwendig sind. In Zeiten angespannter Haushalte ist die Landesregierung dringend angehalten, Prioritäten zu setzen und die finanzielle Leistungskraft unseres Bundeslandes realistisch zu bewerten. Die Landesregierung verfrühstückt gerade im Eiltempo die Rücklagen des Landes. Bereits im Doppelhaushalt 2024 und 2025 muss die Landesregierung zur Finanzierung ihrer politischen Wunschprojekte tief in die Reserven greifen. Mit der nun getroffenen Entscheidung, die restlichen Projekte aus dem Schutzfonds über die Rücklagen zu finanzieren, wird dieser Prozess nochmal erheblich beschleunigt."

"In den nächsten Tagen und Wochen wird durch die Landesregierung vor allem zu klären sein, welche weiteren Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die Finanz- und Haushaltspolitik des Landes hat. Für uns stellt sich insbesondere die während der Corona-Pandemie vorgenommene Übertragung von Corona-Mitteln in andere, völlig sachfremde Sondervermögen als höchst fragwürdig dar. Hierzu wird die FDP weitere Fragen im Finanzausschuss an die Landesregierung richten."