DOMKE: FDP teilt Optimismus des Finanzministers zur Grundsteuer nicht

Zur Antwort der Landesregierung vom 1. Februar 2024 auf die Frage von René Domke aus der 73. Sitzung des Landtags zum Umsetzungsstand der Grundsteuerreform äußert sich der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Zur Antwort der Landesregierung vom 1. Februar 2024 auf die Frage von René Domke aus der 73. Sitzung des Landtags zum Umsetzungsstand der Grundsteuerreform äußert sich der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL:

"Bis zum 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer verfassungskonform ausgestaltet sein. Das erfordert die Grundlagenbescheide, den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid der Landesfinanzämter, aber auch Grundsteuerbescheide der Städte und Gemeinden, die vorher zur Herstellung der Aufkommensneutralität noch die Hebesätze anpassen müssten."

"Wir befinden uns im Februar des Jahres 2024, für das das Bundesverfassungsgericht die Anwendung der verfassungswidrigen Grundsteuer alten Modells noch zugelassen hat. Die Finanzämter sind unter massiven Druck geraten, und nicht nur die. Vor allem die Bürgerinnen, Bürger und Steuerberater mussten in einem sehr kurzen Zeitfenster Daten zusammentragen. Und das, obwohl dem Gesetzgeber und der Verwaltung ausreichend Zeit gegeben war, die Grundsteuerreform umzusetzen. Logischerweise erzeugt das knappe Zeitfenster einen Abgabedruck und einen enormen Anstieg an Erklärungen. Hinzukommen Skepsis und Rechtsunsicherheit. Insider sprechen von Postkisten voller Einsprüche gegen die Bescheide."

"Sinnvolle Vorschläge, die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung ergehen zu lassen oder unter Vorläufigkeit, um der ganzen Situation irgendwie noch Herr werden zu können, wurden weggewischt. Durchhalten und im Zweifel bleibt halt anderes liegen. Verunsicherung besteht auch hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung. Namhafte Steuerrechtler und Verfassungsrechtler haben Skepsis geäußert."

"Es bleibt bei der Feststellung der FDP-Fraktion: Eine Reform war zwingend geboten, diese Reformumsetzung aber brachte zu viele neue Probleme. In einigen Kommunen werden auch bereits erste Vergleichsrechnungen durchgeführt, die deutlich machen, dass es erhebliche Verschiebungen geben wird. Für einige vervielfacht sich die Grundsteuerbelastung, bei anderen sinkt sie drastisch. Nun hat die kommunale Ebene das Problem, vor Ort einen Hebesatz zu finden, der keine Überlastung bringt. Und das möglichst bald. Andere Kommunen verweigern noch Vergleichsberechnungen, weil noch nicht alle Bescheide vorlägen. Aber das könnte zu lange dauern, wenn jetzt erst die Besteuerungsgrundlagen in Fällen nicht abgegebener Erklärungen geschätzt werden müssen."

"Ein äußerst zeitkritisches Spiel, das dann auch noch in die Kommunalwahl fällt. Die FDP im Land wird jedenfalls sehr genau auf die Aufkommensneutralität hinwirken und für einen anderen Reformansatz eintreten. Ein Bescheid von einer Behörde, ein einfaches Verfahren mit Daten, die sowieso schon behördlich vorliegen."

"Eine Abmilderung hätte es in vielen Städten und Gemeinden gegeben, wäre man meinem Vorschlag gefolgt und hätte nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eine Hebesatzbremse eingeführt. Ein Vervielfachungseffekt hätte ausgeschaltet werden können."