DOMKE: Bildung jedes Kindes ist gleich viel wert, unabhängig vom Träger der Schule

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen (Finanzausgleichgesetz) erklärt der kommunal- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen (Finanzausgleichgesetz) erklärt der kommunal- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:

"Alle an den Beratungen und Anhörrungen in den Ausschüssen des Landtages Beteiligten haben darum gebeten, dass der Gesetzentwurf so schnell wie möglich in Kraft treten soll, und das aus gutem Grund. Das Finanzausgleichgesetz ist das wichtigste Instrument und zugleich die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene durch das Land. Dennoch haben die Beratungen auch Mängel ergeben, weshalb die FDP zusammen mit der CDU auch zwei konkrete Änderungsvorschläge eingebracht hat."  

"Der erste Vorschlag betrifft die Finanzierung des Schulbaus. Hier hat Rot-Rot klammheimlich versucht, von dem gemeinsamen Beschlusspapier mit den kommunalen Spitzenverbänden abzuweichen. Das konnten und wollten wir so nicht hinnehmen. Für die Freien Demokraten nicht hinnehmbar ist auch der Versuch, einen Keil zwischen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zu treiben. So stellt die Landesregierung die Landkreise schlechter, in denen mehr Schülerinnen und Schüler Schulen in freier Trägerschaft besuchen als öffentliche Schulen. Die Bildung jedes Kindes ist gleich viel wert, unabhängig vom Träger der Schule, die es besucht. Die Aufteilung der Gelder muss ganz klar nach der Anzahl aller Schülerinnen und Schüler und nicht nur nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen erfolgen. Alle Kinder verdienen gleichermaßen schöne und moderne Schulen."

"Der zweite konkrete Vorschlag bezieht sich auf die von den kommunalen Spitzenverbänden als auch vom Zweckverband E-Government MV vorgetragenen Wünsche hinsichtlich des Umgangs mit dem Vorwegabzug bei der Finanzierung des kooperativen E-Governments. Die Vorwegabzüge können so zukünftig in einem finanziellen Rahmen von maximal 10 Millionen Euro durch den Lenkungsausschuss E-Government einstimmig festgelegt werden. Die FDP hält diesen Vorschlag, mit der starken Einbindung des Lenkungsausschusses E-Government und auch in puncto der Abführungen an den kommunalen Ausgleichfonds, für praktikabel und richtig."