DOMKE: Behördenversagen bei Abschiebungen muss Konsequenzen haben

Die FDP-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern ist fassungslos über das Versagen der Behörden im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Ghana, der trotz bestehender Ausreisepflicht und schwerwiegender strafrechtlicher Vorwürfe nicht rechtzeitig in Abschiebehaft genommen wurde und dadurch erneut untertauchen konnte. Der Fall beleuchtet in alarmierender Weise die strukturellen Mängel und Defizite in der Verwaltung und Koordination der zuständigen Behörden. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Die FDP-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern ist fassungslos über das Versagen der Behörden im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Ghana, der trotz bestehender Ausreisepflicht und schwerwiegender strafrechtlicher Vorwürfe nicht rechtzeitig in Abschiebehaft genommen wurde und dadurch erneut untertauchen konnte. Der Fall beleuchtet in alarmierender Weise die strukturellen Mängel und Defizite in der Verwaltung und Koordination der zuständigen Behörden. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL:

"Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die dringende Notwendigkeit, die Rückführungspraxis für Straftäter und Ausreiseverpflichtete zu reformieren. Es ist höchste Zeit, Konsequenzen zu ziehen und die Behörden in die Pflicht zu nehmen. Mecklenburg-Vorpommern darf nicht länger Schauplatz von Versäumnissen sein, die das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat erschüttern."

"Wir fordern eine umgehende, umfassende Untersuchung des Vorgangs sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung und Kommunikation der Behörden."

"Wir fordern die Landesregierung auf, die Fehlerquellen zu analysieren und abzustellen. Wir fordern auch einen früheren Abschiebegewahrsam und die konsequente Nutzung der Abschiebehaft, beispielsweise in Glücksstadt für ausreisepflichtige Straftäter."

"Es ist inakzeptabel, dass ein ausreisepflichtiger Straftäter mehrfach entkommen kann, weil die beteiligten Behörden nicht ausreichend miteinander kommunizieren und umgekehrt weder die rechtlichen Vorgaben noch die Kapazitäten für eine Abschiebehaft in ausreichendem Maß genutzt werden."

"Im vorliegenden Fall war der abgelehnte Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern bereits zur Abschiebung vorgesehen, doch durch mangelhafte Kommunikation zwischen den Behörden, fehlende Dokumente und die Auslastung der Haftplätze kam es zu erheblichen Verzögerungen und schlussendlich zur Flucht des Mannes. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich solche Fälle durch behördliche Lücken und strukturelle Schwächen häufen."