DOMKE: Angekündigte Verschärfung des Waffenrechts ist reine Symbolpolitik
Angesichts der Zunahme von Angriffen mit Messern hat Bundesinnenministerin Faeser angekündigt, das Waffenrecht zu verschärfen. Ihre Voreschläge sind nicht ganz unumstritten. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende und sicherheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.
Angesichts der Zunahme von Angriffen mit Messern hat Bundesinnenministerin Faeser angekündigt, das Waffenrecht zu verschärfen. Ihre Voreschläge sind nicht ganz unumstritten. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende und sicherheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:
"Es ist ein altbekannter Reflex: Wenn die Bedrohungslage zunimmt, wird der Ruf nach Verboten laut. So auch Faesers Reflex, das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern zu untersagen. Aktuell sind es zwölf Zentimeter. Andere fordern das Mitführen von Messern generell zu untersagen, da auch mit einer Klinge von sechs Zentimetern lebensbedrohende Stich- und Schnittverletzungen zugefügt werden können. Aber das ist Symbolpolitik und nicht der Kern des Problems. Die Messerattacken stiegen dramatisch auf eine Zahl von 8.951 in 2023."
"Viel zu lange haben die Innenminister gebraucht, eine länderübergreifende Datei zur Erfassung von Gefährdern und gewaltbereiten Straftätern einzurichten, zu denen auch messerführende Islamisten und Muslime zählen, die empfänglich sind, sich zu radikalisieren."
"Es fehlt allerorts an ausreichend Polizisten, die die Messer- und Waffenverbote kontrollieren können. Und es fehlt am konsequenten Durchgriff bei festgestellten Verstößen. Hier muss sich auch Innenminister Pegel der Verantwortung stellen, wie das Einhalten des Messerverbots kontrolliert werden soll."
"Verbote und Beschränkungen brauchen immer einen wirksamen Vollzug, der aktuell überhaupt nicht leistbar ist. Anstatt die Bürgerinnen und Bürger mit einem eilig ausgesprochenen Verbot in falscher Sicherheit zu wiegen, sollte die Umsetzung geltenden Rechts in den Fokus genommen werden. Mord und Körperverletzungen sind verboten. Das hielt aber Täter nicht davon ab, vermehrt zum Messer zu greifen und andere zu attackieren."
"Und so hart das klingt, den Polizisten Rouven L. hätte auch eine Klinge von sechs Zentimetern lebensbedrohlich verletzen können. Eine rechtzeitige und konsequente Abschiebung des radikalisierten und gewaltbereiten Täters hätte Rouven L. hingegen geschützt."