DOMKE: Absenkung der Infrastrukturpauschale ist falsches Signal - Aufkommensneutralität der Grundsteuer ist Mogelpackung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:

"Auch wenn es erfreulich ist, dass das Land in den nächsten 4 Jahren mit einem Eigenanteil von 100 Mio. € und einen Hebel über das FAG und die Träger weitere 300 Mio. € für den Schulneubau und Schulsanierungen einsetzen will, was auch dringend notwendig ist, bleiben Berufsschulen außen vor und es braucht auch darüber hinaus eine Konjunkturbelebung in der Bauwirtschaft und dem Handwerk. Die FDP-Fraktion hat in den Haushaltsanhörungen hier einen ihrer Schwerpunkte gelegt. Und deshalb ist es erfreulich, dass die Landesregierung sich zumindest mit unseren Anmerkungen auseinandergesetzt und einige Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes ins Auge fasst."

"Neben diesen zumindest teilweise positiven Aspekten gibt es aber auch einige zu kritisierende Punkte. Ich halte es für das falsche Signal, dass Rot-Rot die allgemeine Infrastrukturpauschale nicht mehr auf dem Niveau von 150 Mio. Euro halten will. Es ist das falsche Signal in einer Zeit, in der investiert werden muss. Der Investitionsbedarf ist da, die regionale Wirtschaft braucht diese öffentlichen Aufträge und vielerorts besteht noch ein erheblicher Investitionsstau."

"Natürlich begrüße ich die Investitionsunterstützung für Kommunen, welche sich in der Haushaltskonsolidierung befinden. Ich begrüße auch das Ansinnen, dass Kommunen Überschüsse im Finanzhaushalt besser für Investitionen nutzen. Das hilft aber ja gerade nicht den Kommunen, die solche Überschüsse eben nicht haben. Insofern sollte noch einmal darüber gestritten werden, ob dieses Instrument zur Stärkung der Eigeninvestitionskraft nicht besser mit der Beibehaltung der höheren Infrastrukturpauschale kombiniert wird."

"Die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes auf die neuen Realitäten aus der Grundsteuerreform über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu strecken ist ein folgerichtiger Schritt, damit es keinen Anpassungsdruck für die Hebesätze in Städten und Gemeinden gibt. Wenngleich wir schon frühzeitig ein umfangreiches Transparenzregister für die Bürgerinnen und Bürger gefordert haben, ist wenigstens geregelt, dass regionalisiert die versprochene Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform abzubilden ist."

"Worüber ich jedoch wirklich verstimmt bin, ist der Mechanismus, wie die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform nachgewiesen werden soll. Wenn für die Feststellung der Aufkommensneutralität in 2025 tatsächlich als Vergleich das Grundsteueraufkommen aus 2024 herangezogen werden soll, dann bietet genau das die Möglichkeit, die Hebesätze in 2024 nochmal richtig anzuziehen und dann in 2025 zu sagen: Guckt mal, wir sind ja sowas von aufkommensneutral. Dass dann vorher extra mehr Geld aus den Taschen der Bürgerinnen und Bürger gezogen wurde, damit man hinterher aufkommensneutral genauso viel mehr aus den Taschen ziehen kann, das interessiert dann nicht mehr. Damit verlagert die Landesregierung den Streit um die Aufkommensneutralität in die Hände der ehrenamtlichen kommunalen Selbstverwaltung. Damit haben wir nächstes Jahr ein Kommunalwahlkampf um die Grundsteuerhebesätze. Das ist keine Aufkommensneutralität, sondern eine verabredete Mogelpackung!"