BECKER-HORNICKEL: An wohnortnaher und patientenorientierter Versorgung nicht rütteln

Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach schreitet voran, das Gesundheitsministerium von M-V hat dazu gestern im Sozialausschuss berichtet. Hierzu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Barbara Becker-Hornickel, MdL.

Pressemitteilung

Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach schreitet voran, das Gesundheitsministerium von M-V hat dazu gestern im Sozialausschuss berichtet. Hierzu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Barbara Becker-Hornickel, MdL:

"Die Krankenhausreform muss vor allem den dünn besiedelten Gebieten im Osten Rechnung tragen. Sich bei den Leistungsgruppen einfach nur an den Strukturen in NRW zu orientieren, reicht nicht."

"Im Zuge der Reform darf auch nicht an der Kernkompetenz der Krankenhausplanung herumgedoktert werden. Diese Kompetenz muss weiterhin bei den Ländern verbleiben, damit sie auf ihre spezifischen Strukturen eingehen können. Bislang hören wir von der Landesregierung, dass sie sich beim Bund erfolgreich für Mecklenburg-Vorpommern einsetzt. Das können wir nur hoffen!"

"Mit der Reform darf außerdem keine Flurbereinigung der Krankenhauslandschaft einsetzen. Gerade in den dünn besiedelten Räumen sind die Anfahrtswege für viele Menschen jetzt schon sehr weit. Uns Freie Demokraten geht es darum, keine weißen Flecken in M-V zuzulassen. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, eine wohnortnahe und patientenorientierte Versorgung für Stadt und Land sicherzustellen. Dies betrifft auch die ausreichende finanzielle Ausstattung der Häuser, insbesondere bei den Investitionskosten. Im Hinblick auf die Transformation im Zuge der Reform muss das Land hier endlich seiner Verpflichtung nachkommen. Das sehen wir bei Weitem noch nicht gegeben."

"Beim aktuellen Verfahren zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist zudem wichtig, dass sich Rot-Rot in Berlin dafür einsetzt, dieses als zustimmungspflichtiges Gesetz auszugestalten. Somit hätten die Länder das entsprechende Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Reform. Andernfalls würden Verordnungen zentral vom Bundesgesundheitsministerium kommen, die dann nicht auf die Belange von Mecklenburg-Vorpommern zugeschnitten wären."