DOMKE: Hammerskin-Verbot konsequent umsetzen - keinen Raum für Extremismus lassen

Ein halbes Jahr nach dem Verbot der rechtsextremistischen „Hammerskins Deutschland“ und bundesweiten Razzien gegen den Verein ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft von MV in zwei Verfahren. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL.

Pressemitteilung

Ein halbes Jahr nach dem Verbot der rechtsextremistischen „Hammerskins Deutschland“ und bundesweiten Razzien gegen den Verein ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft von MV in zwei Verfahren. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL

"Es ist richtig und konsequent, dass die Sicherheits- und Justizbehörden von Bund und Ländern die verbotene rechtsextremistische Organisation "Hammerskins Deutschland" nicht aus den Augen lässt und weitere Ermittlungen verfolgt. Wie gefährlich diese Neonazi-Gruppe ist, hat der Fund eines großen Arsenals an Waffen und Sprengstoff während der Razzien gezeigt. Hier darf der Rechtsstaat nicht lockerlassen. Jedwede extremistischen Tatbestände müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, die dem Staat zur Verfügung stehen, aufgeklärt werden. Eine freiheitlich liberale Gesellschaft darf nicht von bewaffneten Extremisten unterwandert werden. Daher fordere ich immer wieder eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich jeder Form von Extremismus."

"In Zeiten, wo nach den Verfassungsschutzberichten gerade der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Demokratie darstellt, ist es ein wichtiges Signal, dass unser Rechtsstaat Stärke zeigt und sich erkennbar nach innen wie nach außen gegen die Feinde einer offenen freiheitlich-demokratischen Ordnung zur Wehr setzt. Das radikale Weltbild der Hammerskins ist mit unserem demokratischen Verständnis, unserer Auffassung eines friedlichen Zusammenlebens in einer liberalen Gesellschaft, mit unserem Grundgesetz in keiner Weise vereinbar."

"Die FDP nimmt die konkreten Ermittlungen und Razzien zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass diejenigen, die Staat und Verfassung schützen, auch personell und hinsichtlich Sachausstattung so aufgestellt sein müssen, dass sie ihren Auftrag auch erfüllen können."